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   LG Bochum, 24.10.2008 - I -5 S 99/08   

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LG Bochum, 24.10.2008 - I -5 S 99/08 (https://dejure.org/2008,26225)
LG Bochum, Entscheidung vom 24.10.2008 - I -5 S 99/08 (https://dejure.org/2008,26225)
LG Bochum, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - I -5 S 99/08 (https://dejure.org/2008,26225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Wirksamkeit einer Mietnebenkostennachforderung; Anforderungen an eine wirksame Umlagenvereinbarung bei preisgebundenem Wohnraum; Beachtung des Transparenzgebots; Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Höhe der zu entrichtenden Betriebskosten; Heilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 31.01.1991 - 6 S 261/90

    Umfang der zu erstattenden Betriebskosten bei öffentlich geförderten Wohnungen

    Auszug aus LG Bochum, 24.10.2008 - 5 S 99/08
    Dies wäre nur dann vertretbar, wenn die nachträglich eingeführte Vorschrift des § 20 I S. 3 NMV für ihren Regelungsbereich die Bestimmung des § 10 I WoBindG verdrängt hätte, wofür es aber keine Anhaltspunkte, insbesondere nicht aus dem Wortlaut der Norm, gibt (vgl. Langenberg, a.a.O. Rdnr. 29; LG Köln, WuM 1991, S. 259).
  • LG Duisburg, 13.01.2004 - 13 S 269/03

    Nachzahlung von Wasserverbrauchskosten und Heizkosten; Umlagefähigkeit von

    Auszug aus LG Bochum, 24.10.2008 - 5 S 99/08
    Zu begründen ist dies mit der Verpflichtung zur transparenten Vertragsgestaltung auf Seiten des Vermieters und dem vitalen Interesse des Mieters, die Kostenstruktur der Nebenkosten überschauen und einschätzen zu können (vgl. Blum, WUM 2006 S. 656; LG Duisburg, Urteil vom 13.01.2004, 13 S 269/03, Juris S. 2; LG Hamburg a.a.O.; AG Hamburg, Urteil vom 06.03.2007, 649 C 315/05, Juris S.1, Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Auflage 2002, Abschnitt B Rdnr.28).
  • LG Hamburg, 24.02.2005 - 307 S 135/04
    Auszug aus LG Bochum, 24.10.2008 - 5 S 99/08
    Nach einhelliger Auffassung besteht die Verpflichtung zur Bekanntgabe aus § 20 I S.3 NMV zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. etwa LG Hamburg, Urteil vom 24.02.2005, 307 S 135/04, Juris S. 3) und nicht zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe, wie es der Wortlaut des § 20 I S. 3 NMV zunächst nahe legt.
  • AG Hamburg-Harburg, 06.03.2007 - 649 C 315/05
    Auszug aus LG Bochum, 24.10.2008 - 5 S 99/08
    Zu begründen ist dies mit der Verpflichtung zur transparenten Vertragsgestaltung auf Seiten des Vermieters und dem vitalen Interesse des Mieters, die Kostenstruktur der Nebenkosten überschauen und einschätzen zu können (vgl. Blum, WUM 2006 S. 656; LG Duisburg, Urteil vom 13.01.2004, 13 S 269/03, Juris S. 2; LG Hamburg a.a.O.; AG Hamburg, Urteil vom 06.03.2007, 649 C 315/05, Juris S.1, Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Auflage 2002, Abschnitt B Rdnr.28).
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